Aufgrund der Corona-Pandemie gilt derzeitig ( Stand 01.10.22)
Beratungsleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nur übernommen, wenn Sie im Rahmen von gesundheitlichen Beschwerden oder im Rahmen der gesetzlichen Vorsorge erbracht werden. Außerhalb des Leistungskataloges muss der Vertragsarzt die Leistungen über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen.
Hierzu gehören:
Reisemedizinische Impfberatung bei Reise-Impfungen
Beratungen zu Patientenverfügung und Betreuungs-Vollmachten
Beratung zur sinnvollen Bestückung einer Hausapotheke
Beratung zu Vorsorge-Labordiagnostik, die nicht im gesetzlichen Leistungskatalog vorhanden sind
Beratung zu Vorsorge-Untersuchungen, die nicht im gesetzlichen Leistungskatalog vorhanden sind
Sportmedizinische Beratung