Aufgrund der Corona-Pandemie gilt derzeitig ( Stand 22.04.22)
- In Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen müssen Arbeitgeber und Beschäftigte einen kompletten Impfschutz gegen die Covid-19 Infektion nachweisen. Patienten sind davon ausgenommen.
- Patienten und Patientinnen mit Termin dürfen die Praxis betreten
- Angehörige müssen außerhalb der Praxis warten !
- Rezepte und Überweisungen können nur nach Vorbestellung ( Mail, Fax, Telefon) am Folgetag in der Praxis abgeholt werden, eine Zustellung per Post ist nicht mehr unentgeltlich möglich
- Termine möglichst nur telefonisch oder per Mail vereinbaren
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