IGel sind medizinische Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen vorhanden sind, da sie über das Maß einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Patientenversorgung hinausgehen oder außerhalb des Versorgungsumfanges der gesetzlichen Kassen liegen. Die Einordnung einer Leistung als IGel sagt per se nichts über ihren medizinischen Nutzen aus.
Diese Leistungen können Vertragsärzte nur im Rahmen einer Privatbehandlung und Kostenübernahme durch den Patienten erbringen. Vor der Leistungserbringung muss ein schriftlicher Behandlungsvertrag abgeschlossen werden (§18, Abs.8 Bundesmanteltarif-Ärzte). Die Vergütung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Die Internistenpraxis bietet nebenstehende Leistungen an, da aus unserer Sicht ein medizinischer Nutzen bzw. Bedarf vorhanden ist.
Bitte informieren Sie sich und kommen ggf. auf uns zu!