Atteste und Gutachten

Eine Kostenübernahme für Atteste und Gutachten ist, von wenigen Ausnahmen abgesehen, per Gesetz aus dem Pflichtkatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen. Nur wenn Atteste von Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis beim Arbeitgeber dienen tragen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.

Je nach Umfang und Arbeitsaufwand sind die Kosten unterschiedlich hoch und werden nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.